Häufige Fragen

Benötige ich einen Termin?

Grundsätzlich sollten alle Termine bei uns im Vorfeld vereinbart werden. Sie können gern zu uns telefonisch Kontakt aufnehmen, wenn Sie als Eltern Schwierigkeiten im Verhalten ihres Kindes sehen.

Du kannst auch ohne Deine Eltern einen Termin für Dich vereinbaren, wenn Du bereits 14 Jahre alt bist.

Für den ersten Termin wird keine Überweisung des behandelnden Haus- oder Kinderarztes benötigt; aber es kann sinnvoll sein, im Vorfeld mit dem Arzt über eine Vorstellung bei uns zu sprechen.

In Krisensituationen bemühen wir uns, Ihnen einen Notfalltermin nach Rücksprache mit Frau Jördens anzubieten. Außerhalb unserer Sprechzeiten ist die AMEOS Klinik Hildesheim Ansprechpartner. In Urlaubszeiten geben wir eine oder mehrere vertretende Arztpraxen an.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Wir benötigen einmal im Quartal die Gesundheitskarte.

Beim ersten Termin benötigen wir:

  • das gelbe Untersuchungsheft
  • Vorbefunde
  • die Schulzeugnisse Ihres Kindes

Darüber hinaus benötigen wir:

ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben zurück.

Was ist, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Wir bitten um Verständnis, dass vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen. Kurzfristig können wir die Termine nicht wieder vergeben und daher müssen wir nicht abgesagte und versäumte Termine mit einer Ausfallpauschale in Rechnung stellen.

Sollte das Kind oder der Jugendliche kurzfristig erkranken, benötigen wir nach Ablauf der 24 Stunden Frist ein ärztliches Attest über den Erkrankungszeitraum, dann entfällt selbstverständlich das Ausfallhonorar.

Kann ich ein Rezept vorbestellen?

Ja, Rezepte sollten grundsätzlich mindestens 48 Stunden vorher bestellt werden. Wir können nur die Medikamente verschreiben, die wir auch bisher bereits verordnet haben. Für eine Änderung der Dosierung oder des Präparates muss zuvor immer ein Arztgespräch erfolgen. Auch bei einem Facharztwechsel oder in einer Urlaubsvertretung durch Frau Jördens ist immer ein persönliches Arztgespräch mit dem PatientInnen notwendig.

Grundsätzlich benötigen wir die Versichertenkarte einmal im Quartal und der Patient wird gewogen und gemessen. Zudem werden Blutdruck und Puls kontrolliert.

Rezepte werden im Regelfall nur an über 18-jährige rausgegeben. Sind sie als Sorgeberechtigter verhindert kontaktieren Sie uns bitte.

Wie erhalte ich eine Ergotherapie?

Die erste Verordnung einer Ergotherapie erfolgt ausschließlich im Anschluss an eine ausführliche Diagnostik und bei fachärztlichen Indikationen.

Eine Ergotherapie ist keine Vorbereitung für einen erfolgreichen Schulstart bei gesunden Kindern und ersetzt nicht die elterliche Förderung und Anleitung. Eine Weiterverordnung einer Ergotherapie als Folgeverordnung bedarf eines erneuten ärztlichen Gesprächs, um zu klären, ob die Ergotherapie weiterhin notwendig ist. Die Termine sollten mehrere Wochen vorher eingeplant werden, um keine Unterbrechung der Therapie in Kauf nehmen zu müssen.

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis in Form einer Schweigepflichtentbindung dürfen wir die Daten nicht weitergeben. Auch diese Erlaubnis kann Ihrerseits jederzeit widerrufen werden.