** Derzeit nehmen wir keine Neupatienten/innen mehr an. Ab dem 18. November 2025 terminieren wir wieder Erstvorstellungstermine für 2026.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Warteliste führen.**
Praxisurlaub:
18.12.2025 - 06.01.2026
*** Im Notfall wenden Sie sich bitte an: KJP AMEOS Klinikum Hildesheim, Tel.: 05121 103 616, Notdienst 116 117, Notruf 112, Nummer gegen Kummer 116 111 ***
Herzlich willkommen
Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Erwachsene,
wir freuen uns, dass Sie die Internetseite unserer Praxis besuchen. Wir möchten Dir und Ihnen mit Rat und Hilfe bei den unterschiedlichsten psychischen Problemen des Kindes- und Jugendalters zur Seite stehen.
Die Behandlung unserer Patienten erfolgt in einem multiprofessionellen Team als sozialpsychiatrische Praxis, bestehend aus Frau Jördens als Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, sowie aus Psychologen, Sozialpädagogen, Psychotherapeuten und Praxismanagern.
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“
Johann Wolfgang von Goethe
Leistungen
Psychische Erkrankungen können entstehen, wenn innere und äußere Faktoren notwendige Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter erschweren oder blockieren.
Team
Durch unser interdisziplinäres Team stehen wir Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sowie Helfersystemen mit unserer umfassenden Beratung und ganzheitlichen, verhaltenstherapeutischen und familiensystemischen Therapieansätzen zur Seite.
Was Sie für den ersten Termin benötigen
Zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen.
Bitte bringen Sie die hier verlinkten Downloads ausgedruckt und ausgefüllt mit zu Ihrem ersten Termin. Weiter benötigen wir die Gesundheitskarte, das gelbe Untersuchungsheft und, wenn bereits vorhanden, Vorbefunde und die letzten drei Zeugnisse.
Bitte beachten Sie, dass wir für eine Behandlung die Unterschriften von allen Sorgeberechtigten auf unseren Formularen benötigen!
Schweigepflichtentbindung Einverständniserklärung/ Behandlungsvertrag Elternfragebogen Einverständniserklärung für Privatpatienten
Zur Erstvorstellung muss das zur Behandlung angemeldete Kind
bzw. der Jugendliche anwesend sein.